Viele Anbieter im Markt werben damit, das Sie bei Unterspannbahnen / Unterdeckbahnen das Signet + Logo aufdrucken können, oftmals rückt die Qualität dann an 2. Stelle.
Was gilt alles zu beachten im Gesetzesdschungel Deutschland:
1. Eigenlabel:
- Nach der Bauproduktverordnung sind Sie der Hersteller.
- Sie müssen ein CE-Datenblatt und eine Leistungserklärung erstellen.
- Sie sind verantwortlich für die Einhaltung der Bauproduktverordnung.
- Sie sind verantwortlich für die Folgeprüfungen der jeweiligen Produktnorm.
- Es muss sowohl der Name , das CE Logo mit der Jahreszahl der Initialprüfung, sowie die eigene DoP-Nr. aufgedruckt sein.
- Empfehlenswert, auch für den Endkunden wäre eine Produkthaftpflichtversicherung.
- Sie sind 10 Jahre in der Gewährleistung.
2. Co-Branding:
- Die Voraussetzung von 1. müssen vom Verkäufer erfüllt sein.
- Sie müssen vertraglich regeln, wer welche Verantwortung übernimmt, ist dies nicht der Fall wird 50 / 50 berechnet, da beide Namen auf der Bahn stehen und somit beide als Hersteller gelten.
Sie haben Fragen – wir beraten Sie gern!