Meisterling® Warum ist das Eigenlabel oder Co-Branding so gefährlich

Viele Anbieter im Markt werben damit, das Sie bei Unterspannbahnen / Unterdeckbahnen das Signet + Logo aufdrucken können, oftmals rückt die Qualität dann an 2. Stelle.
Was gilt alles zu beachten im Gesetzesdschungel Deutschland:

1. Eigenlabel:

  • Nach der Bauproduktverordnung sind Sie der Hersteller.
  • Sie müssen ein CE-Datenblatt und eine Leistungserklärung erstellen.
  • Sie sind verantwortlich für die Einhaltung der Bauproduktverordnung.
  • Sie sind verantwortlich für die Folgeprüfungen der jeweiligen Produktnorm.
  • Es muss sowohl der Name , das CE Logo mit der Jahreszahl der Initialprüfung, sowie die eigene DoP-Nr. aufgedruckt sein.
  • Empfehlenswert, auch für den Endkunden wäre eine Produkthaftpflichtversicherung.
  • Sie sind 10 Jahre in der Gewährleistung.

2. Co-Branding:

  • Die Voraussetzung von 1. müssen vom Verkäufer erfüllt sein.
  • Sie müssen vertraglich regeln, wer welche Verantwortung übernimmt, ist dies nicht der Fall wird 50 / 50 berechnet, da beide Namen auf der Bahn stehen und somit beide als Hersteller gelten.

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