Garantiebedingungen für die Meisterling® Systemkomponenten Garantie

Meisterling® Systemkomponenten Hersteller Garantie 10 Jahre

 

Neben den Ihnen gesetzliche zustehenden Rechten gewähren wir Ihnen für Produkte aus den nachfolgend aufgeführten Produktkategorien, die Sie von uns oder von einem Vertragshändler erworben haben, 10 Jahre Garantie nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen:

1. Gegenstand der Garantie

Die Garantie bezieht sich auf die nachfolgend aufgeführten Produktkategorien:

  • Meisterling® Technische Folien
  • Meisterling® Dachtechnik
  • Meisterling® Klebetechnik
  • Meisterling® Befestigungstechnik

2. Garantiefrist

Die Garantie gilt für die Dauer von 10 Jahren ab Rechnungsdatum.

3. Räumlicher Geltungsbereich der Garantie

Die Garantie erstreckt sich räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

4. Leistungen im Rahmen der Garantie
4.1 Treten während der Garantiefrist Material- oder Herstellungsfehler an den von Ihnen erworbenen Produkten auf, gewähren wir Ihnen im Rahmen der Garantie eine der folgenden Leistungen nach unserer Wahl:

  • kostenfreie Reparatur der Ware oder
  • kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist).

4.2 Bei bereits verbauten Artikeln übernehmen wir innerhalb der ersten 5 Jahre ab Rechnungsdatum darüber hinaus die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Dachaufbaus. Erforderlich sind nur solche Kosten, die unter Berücksichtigung der Gesamtumstände als notwendig erachtet werden können.

4.3 Bei Schäden, die sowohl auf einem Material- oder Herstellungsfehler an den von Ihnen erworbenen Produkten als auch auf einem mangelhaften Einbau dieser Produkte beruhen, werden die vorgenannten Ersatzleistungen anteilig nach dem Grad der Verursachung erbracht.

5. Ausschluss der Garantie

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei:

missbräuchlicher oder unsachgemäßer Behandlung der Ware; Feuer; Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen beim Einbau der Ware; Nichtbeachtung der Verarbeitungs- / Verlegeanleitung für das jeweilige Produkt beim Einbau der Ware; Nichtbeachtung der im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Fachregeln des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) sowie des im Zeitpunkt der Lieferung gültigen „Merkblatts für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen“ des ZVDH beim Einbau der Ware, sofern für den Einbau des jeweiligen Produkts maßgeblich; Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall); eigenmächtigen Reparaturversuchen; normalem Verschleiß.

6. Geltendmachung der Garantie

6.1 Erkannte Material- oder Herstellungsfehler sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Entdeckung in Textform zu melden an:

Meisterling® GmbH, Torgelower Straße 2, 21 493 Schwarzenbek, Telefax: +49 41 51 / 91 69 96 – 9, E-Mail: info@Meisterling.de

6.2 Sollten Sie vorgenannte Frist versäumen, verlieren Sie Ihre Ansprüche aus dieser Garantie. Dies gilt nicht, wenn Sie die Fristversäumnis nicht zu vertreten haben.

6.3 Für die Beantragung der Garantieleistung müssen Sie eine Kopie der Originalrechnung für die Ware beilegen. Die Übersendung der Rechnungskopie dient der Berechnung der Garantiefrist.

7. Gesetzliche Rechte
Ihre gesetzlichen Rechte werden von dieser Garantie nicht eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Mängelrechte aus dem mit Ihnen geschlossenen Kaufvertrag bleiben von dieser Garantie unberührt.

Sie haben Fragen – wir beraten Sie gern!